Die Themen Immobilienbewertung und Immobilienschäden – bzw. –mängel sind ein zentrales Thema beim Immobilienverkauf. Sie wirken sich auf den bestmöglich zu erzielenden Kaufpreis einer Immobilie aus. Wenn eine Immobilienbewertung nicht oder ohne den benötigten Sachverstand erfolgt, geht bares Geld beim Verkauf einer Immobilie verloren.
Ziel einer Immobilienbewertung ist es, einen Verkehrswert zu ermitteln. Nach § 194 BauGB ergibt sich folgende Verkehrswertdefinition: Der Marktwert eines Grundstücks entspricht dem Verkehrswert und wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Bei der Bewertung der Immobilie werden daher auch umfassende Kriterien zur –Wertermittlung herangezogen. Der aktuelle oder evtl. angepasste Bodenrichtwert, die Bruttogeschoßfläche oder Kubaturen, die Normalherstellungskosten, besondere objektspezifische Eigenschaften (Bauschäden, Baumängel, besonderer Erhaltungszustand, besondere Grundrisse und Raumhöhen, baujahresuntypische Besonderheiten, etc.), Rechte und Belastungen , die im Grundbuch eingetragen sind, Baujahr oder fiktives Baujahr, die Restnutzungsdauer, Liegenschaftszinssatz, Bewirtschaftungskosten, Miethöhen, Vergleichskaufpreise für Immobilien, u.s.w. . Beim Verkauf zwingend erforderlich sind Immobilienbewertungen bei Schenkungen, mehreren Eigentümern, Erbauseinandersetzungen, hohem Alter, Schäden oder Mängeln der Immobilie. In allen anderen Fällen ist der Verkauf ohne ein Verkehrswertgutachten mit einem mehr oder weniger großen Restrisiko verbunden, die in keinem Verhältnis zu den vermeintlichen Einsparungen stehen.
Lassen Sie sich daher von uns in Ihrem speziellen Fall kostenlos und unverbindlich über die damit verbundenen Vorteile und Risiken informieren. Beim Verkauf Ihrer Immobilie zählt eine aktuelle, sachverständige Verkehrswertermittlung zu den kostenlosen Serviceleistungen.
In Immobilienkaufverträgen wird ausdrücklich erwähnt, dass der Käufer das Kaufobjekt ausreichend und gründlich geprüft hat und ihm der Zustand bekannt ist. Hierdurch wird die Haftung des Verkäufers für Mängel, auch die, die bei der Besichtigung nicht sichtbar waren oder erst nach dem Kauf aufgetreten sind, grundsätzlich ausgeschlossen.Warum sollte sich der Verkäufer also mit Schäden und Mängeln noch weiter beschäftigen?Zum einen, haben Schäden und Mängel Auswirkung auf den erzielbaren Kaufpreis, zum anderen können verschwiegene Mängel, die also dem Verkäufer bekannt sind, haftungsrechtlich u.U. zu Schadenersatzansprüchen oder gar zu einer Rückabwicklung des Verkaufs führen.Wir geben Ihnen gerne darüber Auskunft, wie evtl. Schäden/Reparaturen/Mängel an Ihrer Immobilie zu bewerten sind und bieten Ihnen über unser Immobilien-Team Unterstützung durch Bausachverständige.
Zertifizierter DEKRA Immobiliensachverständiger