Tipps · 09. November 2020
Eine Immobilie wird vererbt. Dann brauchen Sie nichts weiter zu tun, als das Erbe anzunehmen, wenn es denn un- oder nur gering belastet ist und eine mögliche Erbschaftssteuer zu zahlen. Prüfen Sie daher zunächst den Verkehrswert, den das Finanzamt angesetzt hat. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist es in erster Linie der Sachwert, bei Eigentumswohnungen und Grundstücken der Vergleichswert, bei Immobilien, die der Ertragserzielung dienen (Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser,...