Eine Immobilie wird vererbt. Dann brauchen Sie nichts weiter zu tun, als das Erbe anzunehmen, wenn es denn un- oder nur gering belastet ist und eine mögliche Erbschaftssteuer zu zahlen. Prüfen Sie daher zunächst den Verkehrswert, den das Finanzamt angesetzt hat. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist es in erster Linie der Sachwert, bei Eigentumswohnungen und Grundstücken der Vergleichswert, bei Immobilien, die der Ertragserzielung dienen (Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien), der Ertragswert, der jeweils die Basis für den zu besteuernden Verkehrswert darstellt. Lassen Sie sich zur Kontrolle eine Schätzung anfertigen von einem Sachverständigen für Wertermittlung.
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