Es gibt den Bedarf- und den Verbrauchsausweis. Bei Eigentumswohnungen handelt es sich in der Regel um einen Verbrauchsausweis. Den hat meistens Ihr Abrechnungsdienstleister für das gesamte Gebäude nach dem Verbrauch der letzten drei Jahre vor Ausweiserstellung ausgestellt.. Daraus geht natürlich nicht hervor, wie der Verbrauch Ihrer Wohnung einzuschätzen ist. Dazu sind die Temperaturgewohnheiten und –gefühle der jeweiligen Bewohner zu unterschiedlich. Den Energieausweis hat Ihr Verwalter.
Bei Wohnhäusern und Gewerbeimmobilien gibt es sowohl den Verbrauchsausweis als auch den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis wird nach den letzten Rechnungen Ihrer Versorger aus den letzten drei Jahren erstellt (Öl-, Gas- und Stromrechnungen für Wärmeerzeuger).
Der Bedarfsausweis wird anhand der Bausubstanz erstellt. Art und Stärke des Mauerwerks, Anzahl und Größe der Fenster, Größe der Außenhaut in Quadratmetern, Dachform und Dämmung, Kellerhöhe und dessen Dämmung. Dazu bedarf es eines ausführlichen Gutachtens durch spezielle Energie-Sachverständige oder nach Energieeinsparverordnung (EnEv) zertifizierte Gutachter, durch den Schornsteinfeger und den Heizungsbaumeister. Beide Ausweise gelten 10 Jahre ab der Erstellung.
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